Elternbeitrag – Allgemeine Informationen
Beitragszahlung

Der Beitrag ist im Voraus (25.-28. des Vormonats) für den kommenden Monat zu entrichten und wird per Einzugsermächtigung automatisch eingezogen (siehe Aufnahmeheft). Der Beitrag wird ganzjährig in 12 Monatszahlungen bezahlt, auch z.B. bei Urlaub oder Krankheit des Kindes – es handelt sind um einen Jahresbeitrag, der in zwölf gleichmäßigen Monatsraten zu zahlen ist. Der Monatsbeitrag wird ab dem Monat in dem das Kind die Einrichtung das erste Mal besucht in vollem Umfang fällig (auch wenn dies nicht der Monatserste ist) und ist auch während der Eingewöhnung in voller Höhe zu entrichten.


Krippenbeitrag

Der Krippenbeitrag (0-3 Jahre) wird bis einschließlich dem Monat berechnet, in dem das Kind seinen 3. Geburtstag hat. Ab dem Folgemonat wird dann der verringerte Beitrag für Kinder von 3-6 Jahren (Kindergartenbeitrag) fällig. Dies gilt nicht, wenn das Kind in einer Einrichtung ohne Kindergartengruppe (3-6 Jahre) betreut wird. In solchen Einrichtungen ist diese Art der Betreuung in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Kita-Leitung für eine Übergangszeit möglich, es ist immer der Beitrag für Krippenkinder zu begleichen solange das Kind in einer Krippengruppe betreut wird. Für ein Kind unter 3 Jahren wird bis zum Monat nach dem dritten Geburtstag immer der Krippenbeitrag fällig, auch wenn das Kind in einer Einrichtung ohne Krippengruppe betreut wird. Bitte beachten sie auch die vertraglichen Regelungen im Betreuungsvertrag.

Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis Karlsruhe gewährt unter Umständen einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen nach § 2, 22, 90 SGB VIII. Der Zuschuss muss beim Jugendamt des Landkreises Karlsruhe beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Adresse: www.landkreis-karlsruhe.de

Außerdem kann der Landkreis Karlsruhe evtl. einen Zuschuss zur Verpflegungspauschale im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gewähren. Dieser Zuschuss muss beim Landratsamt Karlsruhe bzw. der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Landkreis Karlsruhe beantragt werden. Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Adresse: www.landkreis-karlsruhe.de